Am Wochenende des 8. und 9. November wählen die Katholikinnen und Katholiken im ganzen Bistum Münster einen neuen Kirchenvorstand und einen neuen Pfarreirat. Dies sind die beiden entscheidenden Leitungsgremien der Pfarrei.  
„Wir sind dankbar für das Engagement derjenigen, die sich dieser Aufgabe ehrenamtlich stellen wollen und deshalb für die Gremien kandidieren“, der Wahlvorstand bittet alle Wahlberechtigten, ihr Wahlrecht zu nutzen: „Das ist eine wichtige Anerkennung der Einsatzbereitschaft der Kandidierenden und gibt ihnen das nötige Fundament für ihre künftige Arbeit, von der die ganze Gemeinde profitieren wird.  
Der Pfarreirat leitet und vertritt mit Pfarrer Markus Trautmann, dem Kirchenvorstand und dem Seelsorgeteam die Pfarrei. Seine Aufgaben sind deren strategische mittel- und langfristige Ausrichtung, die Entwicklung der pastoralen Grundsätze der Vermögensverwaltung sowie die interne und externe Kommunikation. In St. Viktor werden künftig sechs Personen dem Pfarreirat angehören. Den Pfarreirat dürfen Gemeindemitglieder ab 14 Jahren wählen.  
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde im rechtlichen Sinn. Er verwaltet entsprechend der vom Pfarreirat entwickelten Grundsätze ihr Vermögen und entscheidet über Finanzen, Personal, Bauunterhaltung und Liegenschaften. Seine Arbeit schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirchengemeinde. Im Kirchenvorstand von St. Viktor engagieren sich 16 Personen. Wahlberechtigt für den Kirchenvorstand sind Gemeindemitglieder ab dem 16. Lebensjahr.  

Gelegenheit zur klassischen Wahl an der Wahlurne besteht: 
am 8. November von 17.30 bis 19.30 Uhr im Pfarrheim St. Joseph 
am 9. November von 09.00 bis 11.00 Uhr im Pfarrheim St. Antonius 
am 9. November von 10.30 bis 12.30 Uhr in der KÖB St. Jakobus 
am 9. November von 10.30 bis 12.30 Uhr in St. Viktor auf dem Markt der Möglichkeiten  

Gelegenheit zur Briefwahl besteht: 
Am 2. November von 09.00 bis 11.00 Uhr im Pfarrbüro St. Agatha 
Am 2. November von 10.30 bis 12.30 Uhr im Pfarrbüro St. Mauritius  

Zusätzlich können Briefwahlunterlagen zwischen dem 27. Oktober und dem 5. November im Pfarrbüro und in den Gemeindebüros beantragt werden. Die ausgefüllten Unterlagen müssen spätestens am 9. November um 12.00 Uhr in den Büros (bzw. In den Briefkästen) abgegeben werden.