Neue Leseordnung an den Sonntagen und Feiertagen
Mit dem Ersten Advent und im Zugehen auf das Heilige Jahr wollen wir auch etwas Neues in unserer sonn- und festtäglichen Liturgie einführen, was eigentlich nichts Neues ist: Künftig sollen vor dem Evangelium beide Lesungen vorgetragen werden.
Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde der Wunsch laut, dass der „Tisch des Wortes“ reicher gedeckt sein solle, damit das Wort der Heiligen Schrift allen Gläubigen leichter zugänglich gemacht würde. Anstelle der alten Leseordung mit einer (in der Regel) kurzen Lesung und dem Evangelium in jährlicher Wiederholung, wurde ein dreijähriger Zyklus geschaffen, der aus zwei Lesungen und einem Evangelium pro Sonntag besteht.
In der ganzen Weltkirche wurde diese neue Ordnung begrüßt und umgesetzt. Lediglich im deutschsprachigen Raum fand dies nicht flächendeckend statt, obwohl immer wieder auf die Bedeutung der Heiligen Schrift im Leben der Kirche verwiesen. Beim Besuch einer französischen Gruppe von Seelsorgern im August, die im Bistum Münster unterwegs war und auch bei uns Station machte, äußerte man großes Unverständnis, dass in Deutschland den Gläubigen der Reichtum der Heiligen Schrift vorenthalten würde.
Auch von manchen Mitfeiernden unserer Eucharistiefeiern kam immer wieder die Frage auf, warum wir uns nicht den Vorgaben der Weltkirche anschlössen und im Normalfall beide Lesungen vor dem Evangelium zu Gehör bringen lassen würden. Von daher also die neue Regelung, dass ab dem ersten Advent 2024 in der Regel beide Lesungen vor dem Evangelium vorgetragen werden. Wie bei fast allen liturgischen „Neuerungen“ gilt diese Ordnung zunächst „ad experimentum“ für das Heilige Jahr 2025. Ein solcher Zeitraum ist wohl notwendig, um aussagekräftige Erfahrungen zu sammeln.